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Staat­li­che För­de­run­gen für Wär­me­pum­pen

Deutsch­land hat ehr­gei­zi­ge Zie­le und soll bis 2045 kli­ma­neu­tral wer­den. Auf­grund ih­rer gu­ten CO₂-Bi­lanz sind Wär­me­pum­pen ein wich­ti­ger Be­stand­teil der En­er­gie­wen­de.

Mann hilft Mädchen mit Helm beim Fahrradfahren, NIBE-Logo und „Effizienz Partner“-Emblem rechts.

Um den Ein­bau von Wär­me­pum­pen zu for­cie­ren, er­hal­ten Ei­gen­heim­be­sit­zer sehr at­trak­ti­ve För­de­run­gen für Ih­re neue Wär­me­pum­pe.

Wel­che För­der­pro­gram­me es gibt, wie die För­de­rung funk­tio­niert und wie die­se rich­tig be­an­tragt wer­den, er­fah­ren Sie hier.

Wel­che För­de­run­gen für Wär­me­pum­pen gibt es?

Das hängt von der je­wei­li­gen Im­mo­bi­lie be­zie­hungs­wei­se dem Bau­vor­ha­ben ab: Für den Aus­tausch ver­al­te­ter Öl- und Gas­hei­zun­gen ge­gen ei­ne Wär­me­pum­pe im Alt­bau er­hal­ten Mo­der­ni­sie­rer ei­nen Zu­schuss. Bei ei­nem kli­ma­freund­li­chen Neu­bau und für Sa­nie­rungs­vor­ha­ben in Alt­bau­ten kann je nach per­sön­li­chen Vor­aus­set­zun­gen ei­ne För­de­rung in Form ei­nes güns­ti­gen Kre­dits in An­spruch ge­nom­men wer­den.

Vater und Tochter reparieren Fahrrad, Wärmepumpe im Hintergrund.

In wel­cher Hö­he wer­den Wär­me­pum­pen ge­för­dert?

Im Fal­le ei­nes Aus­tau­sches setzt sich der fi­nan­zi­el­le Zu­schuss aus meh­re­ren Bau­stei­nen zu­sam­men und rich­tet sich nach der Ein­bau­si­tua­ti­on:

  • 30 Pro­zent der In­ves­ti­ti­ons­kos­ten wer­den als Grund­zu­schuss ge­währt.
  • Zu­sätz­lich wer­den 20 Pro­zent Kli­ma­ge­schwin­dig­keits­bo­nus beim Hei­zungs­tausch von Gas-, Öl-, Strom- oder Koh­le­hei­zung oder ei­ner mind. 20 Jah­re al­ten Gas­hei­zung ge­gen ei­ne Wär­me­pum­pe gewährt.
  • Sie er­hal­ten ei­nen Zu­schlag von 5 Pro­zent, wenn die Hei­zung En­er­gie aus Was­ser, Erd­reich oder Ab­was­ser be­zieht oder wenn ei­ne Wär­me­pum­pe mit ei­nem na­tür­li­chen Käl­te­mit­telein­ge­baut wird. Als na­tür­li­ches Käl­te­mit­tel wird häu­fig Pro­pan (R290) verwendet.
  • Ei­nen Ein­kom­mens­bo­nus mit 30 Pro­zent er­hal­ten Haus­hal­te, de­ren zu ver­steu­ern­des Jah­res­ein­kom­men max. 40.000 € beträgt.
  • Er­gän­zungs­kre­dit für selbst­ge­nutz­tes Woh­nungs­ei­gen­tum: Haus­hal­te mit ei­nem Ein­kom­men un­ter­halb von 90.000 € kön­nen ei­nen Er­gän­zungs­kre­dit zu­sätz­lich zur Zu­schuss­för­de­rung bei ei­nem Fi­nanz­in­sti­tut (Haus­bank) Ih­rer Wahl beantragen.

Was ist für die För­de­rung für Wär­me­pum­pen zu be­ach­ten?

Ei­ne Wär­me­pum­pe soll­te fol­gen­de tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen er­fül­len, um för­der­fä­hig zu sein:

  • Er­rei­chen ei­ner be­stimm­ten jah­res­zeit­be­ding­ten Raum­hei­zungs­ef­fi­zi­enz je nach Art der Wär­me­pum­pe
  • Beim Hei­zungs­tausch ei­ne Min­dest-Jah­res­ar­beits­zahl von 3,0
  • In­te­grier­te En­er­gie- und Ver­brauchs­an­zei­ge oder ge­trenn­ten Strom- und Wär­me­men­gen­zäh­ler über ex­ter­ne Einrichtungen
  • Bei Erd­wär­me­pumpen mit Son­den­boh­rung: Be­auf­tra­gung ei­ner nach DVGW W120-2 zer­ti­fi­zier­ten Bohr­fir­ma und Ab­schluss ei­ner Ver­si­che­rung für die Boh­rung.
  • Hy­drau­li­scher Ab­gleich der Hei­zungs­an­la­ge nach Ver­fah­ren B.

Wie lan­ge ist die BEG-För­de­rung für Wär­me­pum­pen noch ver­füg­bar?

Weil die BEG-För­de­rung für Wär­me­pum­pen in Alt­bau­ten und Be­stands­ge­bäu­den ein wich­ti­ger Teil des Kli­ma­schutz­pa­ke­tes ist, kann da­von aus­ge­gan­gen wer­den, dass sie in den nächs­ten Jah­ren ver­füg­bar sein wird. Die För­de­rung für Wär­me­pum­pen wird re­gel­mä­ßig den Markt­ent­wick­lun­gen an­ge­passt. Des­halb ist es mög­lich, dass sich die Vor­aus­set­zun­gen für die För­de­rung für Wär­me­pum­pen oder die Hö­he des Zu­schus­ses än­dern.

Wo kann ich die För­de­rung mei­ner Wär­me­pum­pe be­an­tra­gen?

Die För­de­rung für den Hei­zungs­tausch zur Wär­me­pum­pe ist bei der KfW zu beantragen.

Zur Wär­me­pum­pen­för­de­rung der KfW

Bei der An­trag­stel­lung ist zu be­ach­ten:

  • Neue und ggf. be­reits be­gon­ne­ne Bau­vor­ha­ben für selbst­ge­nutz­te Ein­fa­mi­li­en­häu­ser: Be­an­tra­gung seit dem 27.02.2024 bei der KfW mög­lich.
  • Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser, Wohn­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten, Miet­ob­jek­te und Un­ter­neh­men können seit Ende August 2024 die Förderung bei der KfW beantragen.
  • Hei­zungs­tausch: Kann ab so­fort in Auf­trag ge­ge­ben und der För­der­an­trag zu ei­nem spä­te­ren Zeit­punkt nach­ge­reicht wer­den.
  • Zwi­schen dem 01.01.2024 und bis zum 31.08.2024 be­gon­ne­ne Bau­vor­ha­ben: Nach­mel­dung zur För­de­rung des Hei­zungs­tau­sches bis zum 30.11.2024 bei der KfW. Seit dem 01.09.2024 darf mit der Bau­aus­füh­rung nicht mehr vor An­trag­stel­lung be­gon­nen wer­den.

Nä­he­re In­for­ma­tio­nen zum The­ma er­hal­ten Sie im ak­tu­el­len Ar­ti­kel „Förderung von Wärmepumpen“ des Wär­me­pum­pen­her­stel­lers NI­BE.

Hin­weis: Trotz sorg­fäl­ti­ger Prü­fung und re­gel­mä­ßi­ger Ak­tua­li­sie­rung der In­hal­te kön­nen Irr­tü­mer und Än­de­run­gen nicht voll­stän­dig aus­ge­schlos­sen wer­den. Da­her über­neh­men wir kei­ne Ge­währ für die Ak­tua­li­tät, Kor­rekt­heit oder Voll­stän­dig­keit der be­reit­ge­stell­ten In­for­ma­tio­nen. Für spe­zi­fi­sche För­de­run­gen oder Be­din­gun­gen sind stets die ak­tu­el­len An­ga­ben und Richt­li­ni­en des je­wei­li­gen För­der­ge­bers maß­geb­lich.


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